Die Behandlungskosten werden von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen anteilig erstattet. Es funktioniert bisher so, dass der Patient zunächst selbst die Behandlung bezahlt und die Rechnung dann bei der Versicherung einreicht und das Geld erstattet bekommt.
Hier eine Liste der Versicherungen, die bis zu 80% im Jahr erstatten:
Actimonda
AOK Niedersachsen
AOK Nordwest
Atlas BKK
Audi BKK
BIG
BKK Ahlmann
BKK Family
BKK exclusiv
BKK Diakonie
BKK Salzgitter
BKK VBU
BKK 24
Debeka BKK
IKK Classic
IKK Südwest
Pronova BKK
SBK
Securvita
VW Unterstützungskasse
Bei allen anderen Kassen wird die Behandlung nicht erstattet bzw davon ist mir bisher nichts bekannt. Wenden Sie sich gerne mit dieser Liste an den Berater Ihrer Krankenversicherung.
Behandlungskosten für Selbstzahler und Privatversicherte :
Neutermin: 85 €
Behandlung: 65 €